Beschlussvorschlag:
2. Der aus der Zusammenfassung der vorgenannten
Beitragsabteilungen resultierenden Änderung des § 10 der Verbandsordnung stimmt
die Gemeinde Belm zu.
3.
Die
Vertreter der Gemeinde Belm im Gremium des Wasserverbandes Wittlage werden
gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
angewiesen, entsprechend zu votieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig